Tarifvereinbarung:


Hinweis: Trotz Verschmelzung zum GVP bleiben die Tarifverträge des BAP und iGZ unter diesen Namen vorerst bestehen. Die aktuellen Entgelterhöhungen zum 01.10.2024 und 01.03.2025 wurde eingepflegt.

Entgeltgruppe:

Erläuterungen zur Anwendung zeigen

Einsatzbeginn:

außertarifliche Zulage:


Verrechnung mit Branchenzuschlägen (Abschmelzung)
Verrechnung mit Tariferhöhungen (Abschmelzung)
Verrechnung mit tarifl. Einsatzzulagen (Abschmelzung)

Einsatzbranche:

Tarifvertrag zeigen

Referenzlohn (€):


Deckelung auf 90%  

Verrechnungssatz (€) heute bzw. zu Einsatzbeginn für Einsätze in der Zukunft:

Berechnungsoptionen: Faktor beibehalten Kosten weitergeben