Arbeitnehmerseitige Kündigung per WhatsApp unwirksam
07.03.2024
Im Blog der Kanzlei CMS machen die RA Dr. Bissels und RAin Schwinn auf ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz aufmerksam. Im verhandelten Fall ging es um eine Arbeitnehmerkündigung, die abfotografiert und dem Arbeitgeber per WhatsApp zugestellt wurde. Das Gericht bestätigte, dass eine solche Kündigung unwirksam ist.
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