Der Musterarbeitsvertrag berücksichtigt den typischen Regelungsbedarf im Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer. Er nimmt Bezug auf den iGZ / DGB-Tarifvertrag und kann auch dann verwendet werden, wenn keine Tarifbindung durch Mitgliedschaft im iGZ oder DGB besteht.
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