Erleichterte grenzüberschreitende Vollstreckung in der EU
10.11.2005
Unbestrittene Forderungen können seit dem 21.10.2005 in der gesamten Europäischen Union ohne weiteres vollstreckt werden.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels (805/2004) und dem deutschen Durchführungsgesetz am 21.10.2005 entfällt das umständliche Verfahren zur Vollstreckbarerklärung in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark.
Bislang musste ein Gläubiger, der im europäischen Ausland eine Forderung vollstrecken wollte, die Wirkung des deutschen Vollstreckungstitels in einem aufwändigen Verfahren auf den Vollstreckungsstaat ausdehnen lassen.
Eine solche inhaltliche Prüfung entfällt nun.
Allerdings muss es sich um fällige Forderungen handeln, die unbestritten – also etwa in einer notariellen Urkunde anerkannt - sind und über eine bestimmte Geldsumme lauten.
(Quelle: personalundwissen.de)