Einfache Fahrt vor oder nach einer mehrtägigen Dienstreise: nur halbe Entfernungspauschale
19.10.2012
Mit dem Auto ins Büro, dann direkt von dort aus mit dem Mietwagen oder dem Zug auf Dienstreise gehen, auswärts übernachten, und ein paar Tage später erst wieder mit dem Auto nach Hause. In solchen Fällen (einer einer "halbe Fahrt") darf auch nur die halbe Entfernungspauschale geltend gemacht werden: Der Abzug der vollen Entfernungspauschale setzt voraus, dass der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag den Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte und von dort wieder zurück zu seiner Wohnung zurücklegt, entschied das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg vom 20.6.2012, 7 K 4440/10 ). Legt der Steuerpflichtige den Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen zurück, kann er die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte geltend machen.
(Quelle: steuertipps.de)