Dienstwagenbesteuerung: Ein-Prozent-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung anzuwenden
30.07.2013
Der BFH hat sich in vier Entscheidungen vom 21.03.2013 zur Besteuerung des Firmenwagens geäußert. Dabei hat er in einem der Urteile festgestellt, dass eine Privatnutzung selbst dann zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer keine private Nutzung unternimmt. Nach Aussage des obersten Gerichts führt die Überlassung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber bereits zu einer Bereicherung, die für sich betrachtet schon zum geldwerten Vorteil führt. Damit ist eine Änderung der Rechtsprechung eingetreten, die dazu führt, dass nur noch durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und arbeitsvertragliches Nutzungsverbot die Anwendung der 1-Prozent-Regelung vermieden werden kann.
(Quelle: BBH)