Umsetzungsanweisungen des BMF zu veränderter Rechtsprechung für Einsatzwechseltätigkeit
08.11.2005
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen vom 11. Mai (VI R 25/04, VI R 16/04, VI R 7/02, VI R 34/04 und VI R 70/03) teilweise seine Rechtsprechung zum Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern mit Einsatzwechseltätigkeiten geändert, die sich auf die LStR und LStH auswirkt (personalorder.de berichtete). In einem Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen nun die Details zur Anwendung um Umsetzung dieser Urteile festgelegt.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)