Neues Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren 2006
22.11.2005
Ab dem Jahr 2006 wird auf der Seite 1 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine neue Abfrage vorgenommen: Unter Kennziffer 22 ist anzugeben, ob Belege beigefügt oder eingereicht werden. Das bedeutet, dass zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2006 umsatzsteuerrechtlich erhebliche Belege gesondert eingereicht werden müssen. Das Finanzamt ist verpflichtet, diese Belege nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie auf ihre rechtliche Folgen zu untersuchen.
(Quelle: bbh)