Archivierung elektronischer Kontoauszüge
20.12.2005
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass Geschäftskunden, die am Homebanking-Verfahren teilnehmen, steuerliche Anforderungen zu beachten haben. Der Bankkunde erhält vom Kreditinstitut einen sog. elektronischen Kontoauszugs auf seinen PC übermittelt. Mit dem Ausdruck des elektronische Kontoauszugs auf Papier genügt der Buchführungspflichtige nicht den bestehenden Aufbewahrungspflichten nach der Abgabenordnung, da es sich hierbei um ein originär digitales Dokument handelt. Der elektronische Kontoauszug ist folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einen maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren. Diese Aufbewahrungspflichten gelten auch für den Einnahmen-Überschuss-Rechner.
(Quelle: bbh)