Ein-Prozent-Regelung für Dienstwagen bei Selbständigen nur noch bei überwiegend dienstlicher Nutzung
21.12.2005
Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung für Dienstwagen-Fahrer seien ausschließlich Selbständige betroffen, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums. Sie versteuerten ihren Dienstwagen bisher pauschal mit einem Prozent des Listenpreises, unabhängig davon, wie häufig sie ihn für private Zwecke einsetzten. Künftig soll die Ein-Prozent-Regelung nur noch gelten, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer. Für Arbeitnehmer, die von ihrer Firma ein Auto gestellt bekommen, ändere sich nichts.