Steuerliche Änderungen ab 2006/2007
29.12.2005
Die neuen Regierungsparteien haben in einem Koalitionsvertrag u.a. zahlreiche steuerliche Änderungen vereinbart, die in den nächsten Jahren wirksam werden sollen:
- Einführung einer „Reichensteuer“ ab 2007 für (nicht gewerbliches) Einkommen, das 250.000 EUR (Ehegatten 500.000 EUR) übersteigt und insoweit mit einem Einkommensteuersatz von 45 % besteuert werden soll.
- Gewinn aus der Veräußerung von privaten Mietimmobilien und Wertpapieren sollen generell steuerpflichtig werden (ggf. mit einem Steuersatz von 20 %).
- Reduzierung des Sparer-Freibetrages von 1.370 EUR auf 750 EUR (Ehegatten: von 2.740 EUR auf 1.500 EUR).
- Beschränkung der Entfernungspauschale auf Entfernungen ab dem 21. Kilometer ab 2007.
- Einschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer.
- Beschränkung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge mit mehr als 50 % betrieblicher Nutzung.
- Einschränkungen bei der Anerkennung von Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen.
- Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandzuschläge.
- Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleibt erhalten; die Sozialversicherungsfreiheit soll ab 2006 auf einen Stundenlohn von 25 EUR begrenzt werden.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt sowie Kinderbetreuungskosten sollen bereits ab 2006 stärker steuerlich gefördert werden.
- Der bisherige Umsatzsteuersatz von 16 % soll ab 1 Januar 2007 auf 19 % angehoben werden; der ermäßigte Satz von 7 % bleibt unverändert.
- Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung in den alten Bundesländern soll ab 2006 von 125.000 EUR auf 250.000 EUR angehoben werden; die höhere Umsatzgrenze in den neuen Bundesländern von 500.000 EUR soll über 2006 hinaus verlängert werden.
(Quelle: bbh)