Mehrere Fahrzeuge eines Einzelunternehmers
03.01.2006
Nach dem Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes (12.04.2005) besteht grundsätzlich nicht die Regelvermutung, dass Zweit- und Drittfahrzeuge eines Einzelunternehmers zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung (also mehr als 10 %) kann jederzeit glaubhaft gemacht werden.
Hat der Unternehmer mehrere Kfz in Unternehmensvermögen, so ist davon auszugehen, dass alle Kfz auch privat genutzt werden. Dies kann nur durch das Führen eines Fahrtenbuchs anderweitig belegt werden.
(Quelle: bbh)