Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei Lohnzahlung aus eigenem Vermögen
25.01.2006
Auch bei Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein selbst erbringt, hat er dafür zu sorgen, dass die Lohnsteuer einbehalten und an das FA abgeführt wird.
BFH-Urteil vom 22. November 2005 VII R 21/05
Vorinstanz: FG Köln vom 24. Februar 2005 10 K 5429/00 (EFG 2005, 846)