Ermittlung der 50 %-Grenze bei Betriebsvermögen
28.02.2006
Gerade im Zusammenhang mit der beabsichtigten Anwendungsregelung der 1 %-Methode, stellt sich die Frage, welche Fahrten bei der Ermittlung von Betriebsvermögen erfasst werden können. Bei der Ermittlung der 50 %-Grenze sind zunächst die betrieblichen Fahrten (Dienstreisen) anzusetzen. Die Fahrten Wohnung – Betriebsstätte gehören aber ebenfalls für die Ermittlung von Betriebsvermögen dazu. Dies gilt auch, wenn für die Fahrten Wohnung – Betriebsstätte anschließend ein nicht abziehbarer Teil festgestellt werden muss.
(Quelle: bbh)