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Tarifauslegung (iGZ /DGB) - Mehrarbeitszuschlag
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ZAN |
Tarifauslegung (iGZ /DGB) - Mehrarbeitszuschlag Verfasst am: So, 04.Okt 2009 10:55 Hallo Forum,
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Gast |
Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 12:19 1) ja
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Gast |
Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 12:20 1) ja, der Arbeitgeber hat hier richtig gehandelt. Es wird nur ein Zuschlag, und zwar der höhere bezahlt
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ZAN |
Re: Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 17:24
Hallo Gast, ich kann dem nicht zustimmen. Woraus leitet sich Deine Einschätzung ab (ausser evtl. dem Führen eines ZA-Unternehmens) ? Würde man dieser Argumentation folgen, würde es bedeuten, dass Zuschläge nicht mehr an die Stunde (den Tag) der Entstehung gebunden, sondern auf den gesamten Abrechnungsmonat umgelegt würden. Dies würde in der Folge auch bedeuten, dass in Monaten, in denen der AN einen Sonn-/Feiertagszuschlag erhält, keine Samstags- oder Nachtzuschläge mehr ausbezahlt werden müssten. Das entspricht aber natürlich nicht der Praxis. |
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noch ein Gast |
Verfasst am: Mo, 11.März 2013 21:11 stolpere gerade Jahre später darüber
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