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Fälligkeit der Auslöse bei Auslandseinsatz DRINGEND
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Personaldisponent |
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Gast |
Fälligkeit der Auslöse bei Auslandseinsatz DRINGEND Verfasst am: So, 24.März 2013 12:58 Weiß jemand, wann die Auslöse für einen 6 wöchigen Einsatz im Ausland fällig ist ?
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Personaldisponent |
Re: Fälligkeit der Auslöse bei Auslandseinsatz DRINGEND Verfasst am: Mo, 25.März 2013 8:47 § 8.4 Beträgt der zeitliche Aufwand für die Wegezeit im Sinne von § 8.3 mehr als 2 Stunden, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Übernahme von Übernachtungskosten nach folgender Maßgabe:
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