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Arztbesuch
Autor | Beitrag | Dieses Thema beobachten |
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Christina | ||
Saskia Rabenstein | ||
majewski-bkt |
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Christina |
Arztbesuch Verfasst am: Mo, 28.Jan 2008 14:36 Hallo,
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Do, 31.Jan 2008 14:14 Die Pflicht eines Arbeitnehmers sich ärztlich untersuchen zu lassen, stellt grds. eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis dar und ist dementsprechend auch nicht gesondert zu vergüten. Auch kann der Arbeitgeber den Arzt bestimmen, der die Untersuchung durchführen soll. Er ist dabei in seiner Wahl frei, ob diese von dem ggf. vorhandenen Werksarzt, dem Amtsarzt oder einem selbstständig praktizierenden Mediziner vorgenommen werden soll. Der vereinbarte Termin ist seitens des Arbeitnehmer einzuhalten. Darüber hinaus ist dieser verpflichtet, so an der Untersuchung mitzuwirken, dass ein abschließendes Gutachten möglich ist, insbesondere ist davon die Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht umfasst, wobei der Arbeitgeber nur das Ergebnis der Untersuchung erfährt. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Untersuchung hat. Dies ist dann anzunehmen, wenn Zweifel an der Tauglichkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitsplatz bestehen, der Arbeitsplatz besondere Anforderungen an den Arbeitnehmer stellt oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer nicht lediglich vorübergehend arbeitsunfähig sondern berufs- oder erwerbsunfähig ist. Zwar ist dadurch die Intimssphäre des Arbeitnehmers tangiert. Dem steht aber das berechtigte Informationsbedürfnis des Arbeitgebers gegenüber, der ohne diese Information Gefahr läuft bspw. Entgeltfortzahlungen zu erbringen, für die ein Rentenversicherungsträger einzutreten hätte. |
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majewski-bkt |
re: Arztbesuch Verfasst am: Di, 19.Feb 2008 0:02 Hallo.
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