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Unterbrechung der Firmenzugehörigkeit
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Leda | ||
Gast | ||
Saskia Rabenstein |
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Leda |
Unterbrechung der Firmenzugehörigkeit Verfasst am: Di, 10.März 2009 11:24 Ich bin seit Oktober 2003 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2005 habe ich gekündigt und war für 2 Monate im Juni/Juli 2005 bei einer anderen Firma beschäftigt. Danach bis jetzt wieder bei meinem alten Arbeitgeber.
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Gast |
Re: Unterbrechung der Firmenzugehörigkeit Verfasst am: Di, 10.März 2009 11:57
Hallo, also ohne tiefgreifendes juritisches Wissen scheint mir klar, dass in Deinem Fall nur der August 2005 als Beginn der Betriebszugehörigkeit in Betracht kommt. Insbesondere da Du das Arbeitsverhältnis ja selber gekündigt hattest. Bei Kündigung durch den AG mag es auf den Einzelfall ankommen und ggf. anders aussehen. Worauf soll das überhaupt hinauslaufen: Du kehrst Deinem AG den Rücken, hast dann Glück, dass er Dich wieder einstellt und willst jetzt für den "Abschnitt" den Du selber gekündigt hattest Abfindung oder eine Verlängerung der Kündigungsfrist erwirken? ts, ts, ts ... Gruß stoebe |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Di, 10.März 2009 12:08 Damit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf Sie Anwendung finden kann, muss das Arbeitsverhältis mind. 6 Monate bestanden haben. Diese Voraussetzung haben Sie in jedem Fall erfüllt.
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