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Urlaubsanspruch
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Martin2007 | ||
Saskia Rabenstein |
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Martin2007 |
Urlaubsanspruch Verfasst am: Sa, 09.Feb 2008 13:41 Hallo,
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mi, 13.Feb 2008 14:49 Das Gesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr vor, wobei von der früher herrschenden Praxis ausgegangen wird, in der von Montag bis Samstag gearbeitet wurde. Da nunmehr rglm. die Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Werktage (Mo - Fr) stattfindet, mindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend auf 20 Tage jährlich. Dem liegt folgende Berechnungsformel zugrunde:
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