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Stundenlohn
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josi1609 | ||
Johannson | ||
Leihfuzzy | ||
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Saskia Rabenstein | ||
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Saskia Rabenstein | ||
AuchGast | ||
josi 1609 |
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josi1609 |
Stundenlohn Verfasst am: Mo, 09.Jun 2008 14:27 Hallo.
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Johannson |
Einstellung als Helfer - aber doch Facharbeiter Verfasst am: Fr, 13.Jun 2008 17:38 1. Sie haben einen Arbeitsvertrag als Helfer. Das Zeitarbeitsunternehmen (ZAU) hat Ihnen in Aussicht gestellt, dass wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf als Facharbeiter eingesetzt werden, einen Facharbeiterzuschlag für jede Arbeitsstunde erhalten würden, in der Sie Facharbeitertätigkeiten (nur erlernter Beruf) ausüben würden. Dies ist nach dem mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag OK. Fragen Sie deshalb beim Disponenten ständig nach, ob und wann er Sie als Facharbeiter berücksichtigt.
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Leihfuzzy |
Stundenlohn Verfasst am: Di, 17.Jun 2008 9:02 Bei Fragen rund um die Leiharbeit kannst du dich auch an das Forum der IG Metall wenden. Einfach mal googeln, "IG Metall" und "Zoom." |
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josi1609 |
Stundenlohn Verfasst am: Di, 17.Jun 2008 17:44 Danke für die Informationen!!!!!!
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josi 1609 |
Lohn Verfasst am: Mi, 02.Jul 2008 16:04 Das ist echt ein Ding heute habe ich einen Schüler als Aushilfe an meiner Maschine bekommen.Als ich mit Ihm geredet habe hat er mir gesagt was er die Stunde verdient da is mir der Draht aus der Mütze geflogen 11€ bekommt er.Das kann jawohl nicht sein. Habe nichts gesagt werde aber norgen mit meinem Meister sprechen was das soll ?? Das kann echt nicht sein unser eins soll alles machen was ein Facharbeiter macht und bekommt einen Helfer Lohn von 7,31 und ein Schüler der von tuten und Blasen keine Ahnung hat bekommt einen Facharbeiter Lohn. Das nennt man gerechtigkeit.Ich hätte mich mal in der Schule anmelden sollen und einen Fereinjob annehmen und danach vom Staat schmarotzen da würde es mir besser gehen.Das nennt man Soziales Deutschland. |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mi, 02.Jul 2008 16:50 Im ersten Moment hört sich das nicht gerecht an. Es ist aber rglm. so, dass Aushilfskräfte einen höheren Stundenlohn erhalten. Sie verdienen jedoch auf den Monat hochgerechnet weniger, da sie insgesamt weniger arbeiten.
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josi1609 |
Lohn Verfasst am: Mi, 02.Jul 2008 20:29 Hallo,
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Fr, 04.Jul 2008 9:46 LeihAN bleiben auch während der Entsendung in einen Entleiherbertrieb Angehörige des Verleiherbetriebs. Damit ist auch grds. der Betriebsrat des Verleiherbetriebs zuständig für die Belange der LeihAN. Zwar haben LeihAN auch im Entleiherbetrieb Rechte, so dürfen sie z.B. Srechstunden der AN-Vertretung wahrnehmen, haben Anhörungs-, Vorschlags- und Beschwerderechte wenn sie bspw. benachteiligt und ungerecht behandelt werden. Die Norm, in der dies geregelt ist (§ 14 Abs. 2 AÜG) verweist aber nicht auf die Vorschrift, die detailliert die Aufgaben des Betriebsrats regelt (§ 80 BetrVG). Folglich gibt es keine doppelte Betriebsratszugehörigkeit und der LeihAN muss sich mit seinen Fragen, die den originären Betriebsratsaufgaben unterfallen, an den Betriebsrat im Verleihbetrieb wenden. Diesem darf durchaus der Arbeitsvertrag vorgelegt werden, da der Betriebsrat u.a. überprüfen kann, ob die vom AG verwendeten Formulararbeitsverträge rechtmäßig sind. Es besteht ein Überwachungsrecht hins. zwingender AN-Schutzbestimmungen jedoch nicht hins. der Ausgestaltung einzelner Arbeitsverträge. |
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AuchGast |
Re: Lohn Verfasst am: Do, 10.Jul 2008 16:43
Josi, ich glaube das immer erst, wenn ich das auf einer Lohnabrechnung gesehen habe. Es ist unglaublich, was da so alles "erzählt" wird. Ist er denn auch bei Eurer Firma angestellt, oder bei einer anderen?
Warum nicht? Vielleicht ist es ja der Neffe vom Geschäftsführer? Wer weiß? Außerdem ist er als Versicherungsfreier mindestens 21 % billiger als Du. Vielleicht zahlt man ihm das aus. Sollte er auch noch weniger als ein Monat beschäftigt sein, bekommt er auch keinen Urlaub. Und wenn Du bei Feiertagen trotzdem Deinen Lohn erhältst, ist er bereits wieder in der Schule - und erhält nix. Da kommt also noch so einiges an Prozenten zusammen, die er günstiger ist als Du.
Das nimmst Du jetzt nur an, oder?
Was spricht dagegen? Gönnst Du es ihm nicht?
Diesem Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen. Zu Deinen anderen Ausführungen hat Dir ja bereits Saskia mehrere Hinweise gegeben. Gruß AuchGast |
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josi 1609 |
Lohn Verfasst am: Do, 10.Jul 2008 18:03 Hallo,
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