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Warnkleidung
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Frank | ||
Gast | ||
Saskia Rabenstein |
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Frank |
Warnkleidung Verfasst am: So, 14.Sep 2008 17:33 Hallo! Ich bin von der Zeitarbeitsfirma zu einen Müllentsorungsfirma gelangt und mu´dort Warnkleidung im Öffentlichen Verkehr tragen.Meine Zeitarbeitsfirma gab mir diese Kleidung und stellte Sie mir in Rechnung.Ist das Rechtens? |
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Gast |
Warnschutzkleidung Verfasst am: Mo, 15.Sep 2008 11:02 Bei der angesprochenen Kleidung handelt es sich um Warnschutzkleidung und gehört damit zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Gemäß Arbeitsschutzgesetz trägt die Kosten der Arbeitgeber.
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mo, 15.Sep 2008 13:48 Ich stimme dem Beitrag von "Gast" zu. Der rechtliche Hintergrund ist in § 618 BGB zu finden. Demnach hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für Arbeiten zu treffen, die auf seine Anordnung hin ausgeführt werden. Das ist vergleichbar mit Maschinen, Werkzeuge, Werkräume etc. die der Arbeitgeber zum einen zur Verfügung zu stellen hat und die zum anderen funktionstüchtig und sicher sein müssen. Das es sich hierbei um Arbeitnehmerüberlassung handelt, naturgemäß also der Entleiher die Maschinen, Materialien etc. zur Verfügung stellt, ändert daran nichts. Der Arbeitgeber kann die Beschaffung der Arbeitskleidung dem Arbeitnehmer auferlegen, hat diesem dann aber die Kosten zu erstatten.
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