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Pflichten durchsetzen des Ausbilders
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Eddi | ||
Saskia Rabenstein |
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Eddi |
Pflichten durchsetzen des Ausbilders Verfasst am: Mo, 13.Okt 2008 17:03 Hallo, Frage mal, wie kann ein Ausbilder sein Recht vor dem Auszubildenden einhalten, wenn der Auszubildender nach der Probezeit sich gegen jede Anweisung widerstrebt?
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Di, 14.Okt 2008 9:41 Die Erbringung der Arbeitsleistung ist nicht vollstreckbar, da sie eine höchstpersönliche Pflicht ist. D.h. im Klartext, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen die Nichterfüllung des Ausbildungsvertrags nichts bringt, da man das Urteil nicht umsetzen kann. Es ist nicht möglich, den Gerichtsvollzieher loszuschicken, damit dieser den Auszubildenden zu Hause abholt, zur Ausbildungsstelle bringt und ihn zwingt zu arbeiten. Das verbietet auch das Grundgesetz in Art. 12 Abs. 3 GG.
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