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Gestaltung Differenz ZA-Tariflohn und z.B. Malermindestlohn
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Saskia Rabenstein | ||
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Saskia Rabenstein | ||
eine Disponentin |
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Gast |
Gestaltung Differenz ZA-Tariflohn und z.B. Malermindestlohn Verfasst am: Mi, 17.Dez 2008 11:11 Ist es möglich dem Mitarbeiter den Stundenlohn durch eine Leistungszulage zur Facharbeiter-Entgeltstufe auf den Malermindestlohn anzuheben oder muss der MA zwingend einen Stundenlohn in Höhe des Malermindestlohns beziehen welcher sich aus Tariflohn + übertariflicher Zulage zusammensetzt?
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mi, 17.Dez 2008 16:30 Hier steckt die Antwort bereits in der Frage. Die aufgezählten Alternativen sind identisch, d.h. die Leistungszulage, nach der Sie fragen, entspricht der übertariflichen Zulage und der Stundenlohn der Facharbeiter-Entgeltstufe ist der Tariflohn.
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Gast |
Verfasst am: Mi, 17.Dez 2008 16:42 Herzlichen Dank für die schnelle Info.
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mi, 17.Dez 2008 17:43 Ob der Maler auch im Urlaub Mindestlohn bekommt ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Ist darin eine Regelung zum Urlaubentgelt getroffen, so gilt diese, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen, da die Tarifpartner u.U. von den gesetzlichen Regelungen abweichen dürfen. Ist im Tarifvertrag keine Regelung zum Urlaubentgelt getroffen, so gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs. Also nach dem Gesamtentgelt (Tariflohn + übertarifliche Zulage). In der Praxis ist regelmäßig das Gesamtentgelt Ausgangspunkt einer Berechnung, die Unterscheidung in Tariflohn und übertarifliche Zulage hat praktisch keine Auswirkungen. Das geht so weit, dass bei Änderungen des Tariflohns sich automatisch auch die übertarifliche Zulage entsprechend ändert und somit das Gesamtentgelt immer gleich bleibt.
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eine Disponentin |
Re: Verfasst am: Sa, 10.Jan 2009 20:27
Es gibt einige Tarife denen sich auch Zeitarbeitsfirmen unterwerfen müssen. Hierzu zählen der Malertarif, der Elektrotarif und auch der Tarif für Reinigungspersonal. Wenn ich einen Maler einstelle der laut Malertarif 11,05 € pro Stunde verdient dann muss ich ihm die zahlen. Meistens wird das wird das wie schon beschrieben über den Stundenlohn und die übertarifliche Zulage gemacht. Allerdings muss ich dem Maler auch 11,05 € bezahlen wenn er krank ist oder im Urlaub. Tarif ist Tarif und in einem Malerbetrieb bekommt der gute Mann auch den vollen Lohn wenn er krank ist oder Urlaub hat. Das Gleiche gilt auch für einen Maler in einer Zeitarbeitsfirma. Maler ist schließlich Maler! |