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malermindestlohn
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Saskia Rabenstein |
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Gast |
malermindestlohn Verfasst am: Di, 28.Apr 2009 7:37 Muss ein Mitarbeiter der im Osten des Landes wohnt (neue BL) und im Westen (alte BL)vorrübergehend ca. 3 Monate als Maler arbeitet, den Ost- oder Westmindestlohn erhalten? Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Di, 28.Apr 2009 17:16 Es gilt der Mindestlohn der tatsächlichen Arbeitsstelle. Hierbei also der Lohn aus den alten Bundesländern. Das ergibt sich aus der vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackierhandwerk (Anlage zu § 1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. März 2008.
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