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Vorschusszahlung
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h.k.61 | ||
einGast |
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h.k.61 |
Vorschusszahlung Verfasst am: Mi, 19.Aug 2009 9:12 Darf ich einen Mitarbeiter € 5,- für einen Vorschuss berechnen ? |
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einGast |
Re: Vorschusszahlung Verfasst am: Mi, 19.Aug 2009 15:01
Zunächst wäre mal wieder der blöde Spruch: "wo kein Kläger da kein Richter" anzuwenden Nach meinem Kenntnisstand dürfte man es aber nur, wenn man mehrere Abschlagszahlungen bezahlt - dies aber ohne rechtliche Kenntniss. Allerdings wäre da auch noch die Pfändungsfreigrenze zu beachten ?! Grundsätzlich finde ich es aber sehr fragwürdig und bei einem Vorschuss von 100.- € wären das 5% Bearbeitungsgebühr !!! |