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Zeitverträge
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Saskia Rabenstein | ||
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Saskia Rabenstein |
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Gast |
Zeitverträge Verfasst am: Mi, 23.Sep 2009 14:34 Hallo, ich habe mal eine Frage, ich bin in einer großen Firma seid Ende 2006 Beschäftigt. Bis heute habe ich 5 Verlängerungen meines Arbeitsvertrages (Zeitvertrag) erhalten, mein letzter Arbeitstag wäre Oktober 2009 (genau 2 Jahre und 10 Mon.). Bin ich nun fest Eingestellt oder nicht? Oder muß ich zum Arbeitsgericht um dort zu Klagen ? |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mi, 23.Sep 2009 15:13 Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, welche Art der Befristung vorliegt. Im Arbeitsvertrag müssten dazu nähere Angaben stehen. Zur Information über die verschiedenen Arten der Befristung bzw. dem Abgleich mit den Angaben im Arbeitsvertrag empfehle ich, § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz zu lesen. (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html). § 16 TzBfG regelt die Folgen einer unwirksamen Befristung. Demnach gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Zur Geltendmachung einer unwirksamen Befristung, muss vor dem Arbeitsgericht Feststellungsklage erhoben werden, mit dem Ziel, gerichlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses erhoben werden. |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mi, 23.Sep 2009 15:19 In Tarifverträgen kann von der gesetzlichen Regelung zur Befristung abgewichen werden. Zum Arbeitsvertrag sollte also auch der geltende Tarifvertrag zur Überprüfung der Wirksamkeit der Befristung herangezogen werden. So bestimmt bspw. der BZA Tarifvertrag, dass eine Befristung bis zu einer Dauer von zwei Jahren ohne sachlichen Grund möglich ist. Innerhalb dieses Zeitraums darf das Arbeitsverhältnis viermal verlängert werden. |
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Gast |
Re: Verfasst am: Do, 24.Sep 2009 10:03 Hallo, es geht darum es gab schon einen festen arbeitsvertrag in der firma der wurde vor jahren gekündigt (5Jahre). danach umzug in einer anderen stadt ein jahr arbeitslos und dann in der selben firma (andere filiale) wieder angefangen mit den zeitverträgen. |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Do, 24.Sep 2009 13:17 Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nicht möglich, wenn mit dem selben Arbeitgeber zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Soweit der Grundsatz. Entscheidend im Einzelfall ist, ob die Befristung mit Sachgrund vorgenommen wurde und ob es sich tatsächlich um denselben Arbeitgeber handelt. Sollten Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Erwägung ziehen, dann sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Dieser wird genau heraus finden, welche Art der Befristung in Ihrem Fall vorliegt und welche Aussichten eine Klage vor dem Arbeitsgericht hat. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, so kann diese Sie ebenfalls an Stelle eines Anwalt beraten und vor Gericht vertreten. Sie können die Klage vor dem Arbeitsgericht auch selbst erheben. Es herrscht kein Anwaltszwang. Es reicht aus, dies mündlich in der Geschäftsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts zu tun. Es bleibt aber zu beachten, dass das Gericht zur Neutralität verpflichtet ist und keine Rechtsberatung vornimmt. Ohne Rechtskenntnisse sollte die Klageerhebung ohne Anwalt gut überlegt sein. |