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max.Arbeitszeit in Nachtschicht
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Elti | ||
Saskia Rabenstein | ||
Elti |
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Elti |
max.Arbeitszeit in Nachtschicht Verfasst am: So, 04.Okt 2009 14:44 Mein Mann arbeitet seit über 1 Jahr in einer großen Firma (ca.300 Mitarbeiter) inzwischen ist er von der 3.Zeitarbeitsfirma dort angestellt. Jetz muß er Mo. bis Sa. von ca. 2.30 bis 14.30 arbeiten und hat dann 1 Tag frei. Hat er das Recht auch mal einen Samstag frei zu machen???
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 15:21 Eine Arbeitszeit von 2.30 Uhr bis 14.30 Uhr zählt nach dem Arbeitszeitgesetz unter Nachtarbeit. Die werktägliche (Mo-Sa) Nachtarbeit darf acht Stunden (ohne Einbeziehung der Ruhepausen) nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Tarifvertragliche Abweichungen sind grundsätzlich möglich, scheiden hier aber weitgehend aus.
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Elti |
max.Arbeitszeit in Nachtschicht Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 18:50 Vielen Dank, Ihr Artikel hat mir sehr geholfen. Werde es meinem Mann weitergeben!!! |