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Kündigungsgrund
Autor | Beitrag | Dieses Thema beobachten |
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Gast | ||
h.k.61 | ||
Saskia Rabenstein |
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Gast |
Kündigungsgrund Verfasst am: Do, 26.Nov 2009 8:41 Die Leiharbeitsfirma hat uns (Entleiher) den Überlassungsvertrag gekündigt. Der entliehene Mitarbeiter hatte erheblich gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verstoßen. Nun möchte der Leiharbeitnehmer die Kündigung einsehen. Er droht mit Rechtsfolgen, wenn wir ihm dieses verwehren. Die Gründe wurden ihm mündlich genannt. Müssen wir ihm die Kündigung des zwischen uns und der Leiharbeitsfirma geschlossenen Überlassungsvertrages vorlegen? |
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h.k.61 |
Re: Kündigungsgrund Verfasst am: Do, 26.Nov 2009 9:58 [Nein, Sie haben den Vertrag mit seiner Firma abgeschlossen und nicht mit Ihm Persönlich. Er war nur Ihrer Firma "Unterstellt", bleibt aber immer noch Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Do, 26.Nov 2009 12:51 Einen unmittelbaren Auskunftsanspruch hinsichtlich des kompletten Inhalts des Überlassungsvertrags hat der Leiharbeitnehmer nicht. Weder gegenüber dem Entleiher noch gegenüber dem Verleiher.
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