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Fragen zu den Eingruppierungsmerkmale
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ines | ||
stoebe | ||
Ines |
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ines |
Fragen zu den Eingruppierungsmerkmale Verfasst am: Do, 09.Sep 2010 18:50 Hallo,
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stoebe |
Verfasst am: Fr, 10.Sep 2010 7:46 Hallo,
Ich nehme an, Du meinst Deinen Vorgesetzten im Entleihbetrieb? Natürlich kann er sich bei Deinem Personaldienstleister für Dich stark machen und mit Deinem Disponenten verhandeln. Das Wort des Kunden zählt beimPDL viel ... zumindest normalerweise ... Gruß stoebe |
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Ines |
es geht um den IGZ Verfasst am: Fr, 10.Sep 2010 9:50 vielen Dank für die Antwort. Was in der Neuregelelung steht hab ich gelesen aber selbst bei uns in der Firma (die Zeitarbeitsfirma gehört zur Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe) wird die Regelung unterschiedlich ausgelegt. Die Qualifizierung ist die Grundlage der Einstufung und trotzdem werden Kollegen ohne abgeschlossenes Studium in EG 8 eingestuft, weil die Tätigkeit der Qualifizierung entspricht. Das würde bei mir ebenfalls zutreffen, meine Stellenbeschreibung entspricht der Qualifikation die für diese Tätigkeit Vorraussetzung ist. Ich bin in 6 runtergestuft worden mit dem gleichen Einkommen (die Zulagen bleiben erstmal) das wird sich aber nach Anpassung ändern da mit Erhöhung laut Tarif die Zulage gekürzt wird.
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