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Nachtarbeit und Wochenendzuschlag!
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Saskia Rabenstein |
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Nachtarbeit und Wochenendzuschlag! Verfasst am: Sa, 13.Okt 2012 18:03 Hallo!
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mo, 15.Okt 2012 9:08 Leiharbeitnehmer werden regelmäßig nach einem Tarif bezahlt, da anderenfalls das gesetzliche Gleichstellungsgebot mit den Stammarbeitnehmern greifen würde. Im Tarifvertrag sind dann die Stundenlohnhöhe sowie alle Zuschläge geregelt. Es steht dem Arbeitgeber frei, übertarifliche Zulage zu leisten, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Für das Wochenende haben Sie Anspruch auf das was vorher ausdrücklich geregelt wurde, Sie müssten die Absprache aber nachweisen könnnen. Da Sie gearbeitet haben, ist auch ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen, eines schriftlichen Arbeitsvertrags bedarf es dafür nicht. Sollten Sie keine ausdrückliche Lohnabrede getroffen haben, würde in Ihrem Fall das Equal-Pay Gebot greifen. D.h. Sie bekämen den Lohn nebst Wochenend- und Nachtschichtzuschlägen, die ein vergleichbarer Mitarbeiter des Entleihers erhalten würde. Eventuell sollten Sie das schon einmal dort erfragen. Ihnen steht ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Enteiher zu. Für eine abschließende Bewertung des Sachverhalts und Einschätzung der Erfolgsaussichten, erscheint es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. |