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Resturlaub bei Kündigung
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sdhartwig | ||
Saskia Rabenstein | ||
sdhartwig | ||
Saskia Rabenstein |
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sdhartwig |
Resturlaub bei Kündigung Verfasst am: Di, 27.Nov 2012 12:24 Hallo
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Saskia Rabenstein |
Resturlaub bei Kündigung Verfasst am: Di, 27.Nov 2012 13:27 Ihr Arbeitgeber berechnet den Urlaub nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), wonach 1/12 Urlaubsanspruch pro vollem Monat Beschäftigungsdauer besteht. Auf das Kalenderjahr kommt es dabei nicht an. Die Rechnung lautet demnach: 21.03.2011 - 20.03.2012 = 24 Tage; 21.03.2012 - 20.11.2012 = 8 volle Beschäftigungsmonate = Anspruch auf 8/12 Urlaub. Diese Rechnung ist in Ihrem Fall aber falsch, weil sie voraussetzt, dass Sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheiden, § 5 Abs. 1 c BUrlG. Sie scheiden aber Ende November aus, so dass Ihnen der volle Jahresurlaub für 2012 zusteht und die Zwölftel-Regelung keine Anwendung findet. Es sei denn, es war in der ersten Jahreshälfte bereits bekannt, dass Sie zum 30.11.2012 ausscheiden. Ob Sie tatsächlich 25 Tage Urlaub für 2012 haben, sollten Sie noch einmal genau nachlesen. Oftmals setzt die Gewährung von mehr Urlaub die Vollendung des Beschäftigungsjahres voraus. Das wäre in Ihrem Fall dann nicht gegeben, da Sie nur ein volles Beschäftigungsjahr aufweisen. Wie die tariflichen Bestimmungen in diesem Fall sind, hängt davon ab, welcher Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet, das sollte in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt sein. |
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sdhartwig |
Re: Resturlaub bei Kündigung Verfasst am: Di, 27.Nov 2012 13:57
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Also ist das was ich vermutet habe, richtig. Am 30.10.2012 habe ich ohne es vorher zu wissen im Briefkasten gehabt.Aber nun mal noch eine kurze frage? Wie sieht es eigentlich mit Urlaubs und Weihnachtsgeld aus? Es sind ja eigentlich freiwillige Zahlungen von den Firmen. Soweit ich aber weiß müsste es mir laut Tarifvertrag zustehen wie mir mitgeteilt wurde. Mir wurde heute morgen im Büro mitgeteilt das es mir nur bei einer fest Übernahme zustehen würde,was ich aber nicht so recht nachvollziehen kann? Sollte es aber so sein das es mir nicht zusteht ist auch nicht schlimm aber ich möchte nur auf Nummer sicher gehen das ich nichts falsches Erwähnen tue im Büro. mit besten Gruß Dietmar Hartwig |
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Saskia Rabenstein |
Resturlaub bei Kündigung Verfasst am: Di, 27.Nov 2012 14:15 Die Frage zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies kann nur anhand Ihres Arbeitsvertrags, des einschlägigen Tarifvertrags sowie der bisherigen Handhabung geprüft werden. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Generell empfiehlt es sich, die Wirksamkeit einer Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen. Soweit die Mindestanzahl an Arbeitnehmern und die sechsmonatige Wartefrist erreicht sind, kann der Arbeitgeber nur noch aus bestimmten Gründen kündigen. Der Klassiker Auftragsmangel, ist dabei generell kein Grund zur Kündigung. Soweit die Kündigung unwirksam ist, wird das Arbeitsverhältnis regelmäßig gleichwohl aufgelöst, dann aber gegen Zahlung einer Abfindung. In Ihrem Fall ist jedoch die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage abgelaufen, diese beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Im Rahmen der Beratung wird ein Rechtsanwalt auch die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis prüfen, worunter z.B. die Urlaubsabgeltung zählt. |