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GLZ-Konto in einsatzfreier Zeit und bei Vertrragsende
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Vivaldi | ||
Gast | ||
Saskia Rabenstein | ||
Zeitarbeiter-Zorro |
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Vivaldi |
GLZ-Konto in einsatzfreier Zeit und bei Vertrragsende Verfasst am: So, 08.Dez 2013 18:19 Liebe Experten,
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Gast |
Re: GLZ-Konto in einsatzfreier Zeit und bei Vertrragsende Verfasst am: Mo, 09.Dez 2013 10:09 1. Laut iGZ-Tarifvertrag dürfen nur MAXIMAL 21 Minusstunden gebucht werden. Die "Zusatzvereinbarung" ist daher entweder veraltet oder nichtig!
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mo, 09.Dez 2013 10:33 Im Grundsatz trägt der Arbeitgeber das Beschäftigungsrisiko. Hat er keine Verwendungsmöglichkeit für die Arbeitsleistung bleibt er gleichwohl zur Vergütung verpflichtet. Da der Arbeitgeber allein über die Dauer und Lage der Arbeitszeit entscheidet, arbeitet der Arbeitnehmer nicht zu wenig sondern erhält zuwenig Arbeit zugeteilt.
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Zeitarbeiter-Zorro |
Re: Verfasst am: Mi, 11.Dez 2013 8:42 Ein Tarifvertrag kann das AÜG nicht aushebeln - das unternehmerische Risiko bleibt laut Gesetz auch für einsatzfreie Zeiten beim Arbeitgeber, also der Zeitarbeitsfirma. Demnach ist die Verrechnung von Überstunden in einsatzfreien Zeiten nicht rechtens (dazu bestehen bereits 3 LAG-Urteile).
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