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selbstverleih
Autor | Beitrag | Dieses Thema beobachten |
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heubl1 | ||
RA Werner Stolz |
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heubl1 |
selbstverleih Verfasst am: Mo, 10.Jul 2006 20:22 Sehr geehrte Damen und Herren,
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RA Werner Stolz |
Selbstverleih Verfasst am: Fr, 21.Jul 2006 6:28 Der „Verleih“ der eigenen Arbeitskraft („Selbstverleih“) an Arbeitgeber kann keine Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt nämlich nur dann vor, wenn drei Beteiligte vorhanden sind:
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