Urteil: 'Digital Native' in Stellenanzeigen kann Altersdiskriminierung darstellen
22.04.2025
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ein Indiz für Altersdiskriminierung sein kann. In dem verhandelten Fall hatte ein 51-jähriger Bewerber geklagt, nachdem er sich auf eine Stelle beworben hatte, in deren Ausschreibung stand: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“
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