Kandidatenvorstellung per Mail auf Stellenangebot ist keine unerlaubte Werbung
28.09.2026
Eine Stellenanzeige ist eine Aufforderung, Bewerbungen einzureichen. Wer eine E-Mail-Adresse für Bewerbungen veröffentlicht, willigt konkludent in die Zusendung von Bewerberprofilen ein. In einem konkreten Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde diesbezüglich eine Personalvermittlungsagentur von einem Unternehmen erfolglos auf Erstattung von Abmahnkosten wegen unerlaubter Werbung verklagt.
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