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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Niedrigere neue VBG-Beitragssätze für 2004 (mit Berechnungshilfen)
11.04.2005
Erstmalig wird der BG-Beitragssatz aufgegliedert in einen Anteil für die Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet und die \"normale\" VBG-Umlage. Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte beträgt 4,30 Euro (Vorjahr: 4,45 Euro). Für die Rentenaltlast aus dem Beitrittsgebiet werden rund 0,31 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme erhoben. Der Vorteil dieser Neuregelung ist, dass der aufzubringende Rentenaltlastanteil nur zu 50 % unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrklasse berechnet wird. Die Berechnung der verbleibenden 50 % erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Entgelt-/Versicherungssummen. Das bedeutet künftig, dass Unternehmen, die einer höheren Gefahrklasse als 1 zugeordnet sind, mit diesen Ausgaben geringer belastet werden.
Ein Berechnungsmuster finden Sie hier.
Eine Excel-Tabelle mit Makros zur Berechnung finden Sie hier.
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