AMP-Stellungnahme zum AÜG-Erfahrungsbericht für die Jahre 2000 - 2004
04.03.2005
In seinem Erfahrungsbericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in den Jahren 2000 bis 2004 zieht der AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. ein ernüchterndes Fazit über die Gesetzesnovellierungen der Bundesregierung. Trotz der Aufhebung von Restriktionen sind die Personaldienstleister noch immer in ihrem Potential eingeschränkt, der Jobmotor für den maladen deutschen Arbeitsmarkt zu sein.
Der Erfahrungsbericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum 2000 bis 2004 des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) steht ab sofort hier öffentlich zur Verfügung.
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