21.01.2005
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In Erwartung des Scheiterns seiner Tarifverhandlungen mit dem DGB hatte sich der iGZ in einem Schreiben Ende vergangenen Jahres an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewandt mit der Bitte um eine Stellungnahme zur Nachwirkung des Tarifvertrages. Grund dafür waren offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen von Experten. In der Stellungnahme hat das BMWA nun die Auffassungen des iGZ weitgehend bestätigt.
(Quelle: iGZ)