06.04.2005
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Über das in der Öffentlichkeit sehr aufmerksam verfolgte sog. „Stuttgarter-Verfahren“ der IG Metall (IGM) gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) wird das Bundesarbeitsgericht (BAG) demnächst entscheiden. Ob und welche Auswirkungen diese BAG-Entscheidung auf die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge haben, bleibt abzuwarten. Auf Nachfrage sind nach Auskunft des CGB vom 04. April 2005 z. Z. keine Verfahren gegen die CGZP anhängig. Von vielen Einzelklagen vor den Arbeitsgerichten, mit denen u.a. auch die mit der CGZP geschlossenen Tarifwerke überprüft werden, ist dort ebenfalls nichts bekannt.
(Quelle: Unternehmensberatung Edgar Schröder)