22.06.2005
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Der DHV-Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im CGB hat vor dem Arbeitsgericht Hamburg einen Sieg errungen. Dieses lehnte den Antrag der Gewerkschaft verdi ab, dem DHV die Tarifzuständigkeit für das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Landesverband Sachsen, abzusprechen.
Anlass des Tarifzuständigkeitsverfahrens war der Tarifabschluss des DHV mit dem DRK Sachsen vom Oktober 2003. Verdi hatte mit massiver Polemik versucht, die Beschäftigten des DRK Sachsen gegen den DHV aufzuwiegeln. Sie beschimpfte den DHV als Dumpingtarifpartner und als arbeitgeberhörige Gewerkschaft. Die Beschäftigten verweigerten verdi aber die Gefolgschaft. Der DHV ist mittlerweile ein bei fast allen Beschäftigten des DRK Sachsen akzeptierter Tarifpartner.
Das von verdi angestrengte Tarifzuständigkeitsverfahren ist ein Verzweiflungsakt, weil die zunehmende tarifpolitische Bedeutung des DHV den Traum einer verdi-Monopolgewerkschaft beeinträchtigt. Dieser gewerkschaftliche Monopolanspruch richtet sich auch gegen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsplätze. Deshalb wollten sich die Beschäftigten des DRK Sachsen ihm nicht unterordnen. Verdi musste mit dem vor dem Arbeitsgericht Hamburg ausgetragenen Rechtsstreit zu juristischen Winkelzügen greifen, um dem DHV Paroli zu bieten.
Der DHV begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburgs und fordert verdi auf, den DHV als Tarifpartner beim DRK Sachsen zu akzeptieren.
(Quelle: DHV - Hauptvorstand)