24.06.2005
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Nürnberg: Die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e. V. (INZ) begrüßt die Stellungnahme des Bundesrates, nach der „die undifferenzierte Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen abzulehnen ist.“
Gut gemeintes Ziel des Entsendegesetzes war es, zunehmendes Sozial- und Lohndumping einzuschränken. Vor allem wollte die Bundesregierung verhindern, dass ausländische Unternehmen mit weit billigerem Personal deutsche Firmen vom Markt verdrängen. Die Erfahrungen mit dem Entsendegesetz aus den letzten Jahren zeigen aber, dass das Regelwerk viele Arbeitsplätze zerstört hat und den Lohnwettbewerb letztlich nicht verhindern konnte. Die Sicherung von Arbeitsplätzen, die die Befürworter von Mindestlöhnen postulieren, ist also eher Wunschdenken als Realität.
„Für die Zeitarbeit wäre mit einer Ausdehnung des Entsendegesetzes der Tarifzwang geradezu ad absurdum geführt worden“, so die Vorsitzende der INZ, Irmhild Lansch. Für die Zeitarbeitsunternehmen hätte ein erweitertes Entsendegesetz nämlich die Folge, dass für die jeweiligen Branchen nicht mehr die Tarifwerke der Zeitarbeit gelten, sondern die branchenspezifischen Tarifwerke. Und da diese in der Regel höhere Entgelte beinhalten, wäre das das Ende vieler Zeitarbeitsunternehmen und damit auch das Ende tausender Arbeitsplätze. „Mittelfristig wäre damit der Zeitarbeit als der modernsten und flexibelsten Beschäftigungsform in Deutschland der Boden entzogen worden“, so Irmhild Lansch. „Daher freuen wir uns über die klare Stellungnahme des Bundesrates gegen eine Ausweitung des Entsendegesetzes.“
Irmhild Lansch, Vorstand Roland Brohm, stellv. Vorstand
(Quelle: INZ Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V.)