05.08.2005
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Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 24. März 2004 gilt seit dem 01. April 2004 und tritt zum 31. August 2005 außer Kraft.
Die in § 1 der o. g. Verordnung geregelten Mindestlöhne gelten bis zum 31. August 2005 und enden zu diesem Zeitpunkt ohne Nachwirkung.
(Quelle: Unternehmsberatung Schröder)