25.08.2005
Im Februar dieses Jahres hatte der Zoll in einer spektakulären Aktion die Geschäftsräume der Kreishandwerkerschaft durchsucht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Kern der Ermittlungen steht die Tochtergesellschaft „Zeitarbeit Handwerk“, die möglicherweise seit Jahren illegal Zeitarbeitnehmer an Betriebe u. a. des Baugewerbes entliehen hat. Bekanntermaßen ist Arbeitnehmerüberlassung in das Baugewerbe grundsätzlich verboten.
Es war zu vermuten, dass die Kreishandwerkerschaft sich und ihren Mitgliedsbetrieben über die Tochtergesellschaft „Zeitarbeit Handwerk“ einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte. Genau in diese Richtung gingen dann auch die weiteren Ermittlungen.
Ergebnis: Der wirtschaftliche Vorteil, den sich diese Betriebe durch die illegale Arbeitnehmerüberlassung erwirtschaftet haben, immerhin 300 000 Euro, muss zurückgezahlt werden. Inzwischen hat das Hauptzollamt Braunschweig dann auch an 30 Firmen aus Wolfsburg und Umgebung Bescheide verschickt.
(Quelle: Unternehmensberatung Edgar Schröder)