26.09.2005
Nach mehrmonatigen Verhandlungen sind die Tarifverträge für Zeitarbeit im expandierenden Wirtschaftszweig der industriellen Dienstleistungsunternehmen neu abgeschlossen worden. Das gab der UIS Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.V. in Duisburg bekannt. Die Tarifkommissionen haben den Vereinbarungen bereits zugestimmt. Während die Arbeitszeit in den Betrieben künftig wesentlich flexibler gehandhabt werden kann, werden die Entgelte um 0,9 Prozent erhöht. Verhandlungspartner des UIS war die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Gültig sind die Tarifverträge in Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung als Hauptzweck betreiben - aber auch in entsprechend spezialisierten Abteilungen von Betrieben. Beim UIS-Rahmentarifvertrag handelt es sich um einen eigenständigen Zeittarifvertrag für die industriellen Dienstleister. Er ist vor allem durch eine noch weiter gehende Flexibilisierung der Arbeitszeit gekennzeichnet.
Wie die Geschäftsführer des UIS, Wolfgang Schmitz und Peter Baumhaus, erläutern, wird die aus Unternehmersicht bisher drohende Gefahr, Ausfallzeiten - gerade auch in verleihfreien Zeiten - bezahlen zu müssen, deutlich reduziert. Stattdessen werden Arbeitszeitkonten mit "Leitplanken" angelegt. Maximal lassen sich dort 198 zusätzliche Arbeitsstunden ansammeln bzw. eine Unterschreitung der Regelarbeitszeit um 80 Stunden kompensieren. Die Arbeitszeituntergrenze beträgt 105 Stunden im Monat. Künftig können Mitarbeiter bis zu einer Dauer von bis zu 14 Arbeitstagen in Folge nicht eingesetzt werden, ohne dass der so genannte Annahmeverzug eintritt, der dem Arbeitnehmer Entlohnung auch ohne Leistung garantieren würde.
Damit grenzt sich der UIS-Tarifvertrag deutlich gegenüber vergleichbaren DGB-Tarifverträgen ab. Ohnehin bestand bereits die Möglichkeit, das Arbeitszeitvolumen durch Betriebsvereinbarung oder mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien auf bis zu 174 Stunden im Monat auszudehnen - was einer 40-Stunden-Woche entspricht.
Der Preis für das Entgegenkommen der IG BAU besteht unter anderem darin, dass die Hälfte der bisherigen Jahressonderzahlung in eine obligatorische Zusatzrente umgewandelt wird. Aus Sicht der Unternehmen dürfte diese Regelung kostenneutral sein, da die dabei gewährte Erhöhung um 60 Euro zur einen Hälfte aus den ersparten Sozialabgaben finanziert wird und zur anderen Hälfte auf das Jahr umgelegt werden muss.
Zugleich eröffnet der Tarifvertrag auch viele Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, entsprechenden Wünschen der Arbeitnehmers zu folgen. Bei der Wahl des Durchführungsweges konnte sich die Arbeitgeberseite mit ihrer Auffassung durchsetzen, dass das Unternehmen die letzte Entscheidung trifft. Es soll zwar eine Pensionskasse anbieten, ist dazu aber nicht rechtlich verpflichtet. Ausdrücklich dürfen bereits vorhandene betriebliche Lösungen nicht tangiert werden.
Nicht unkompliziert waren die Verhandlungen über Erschwerniszuschläge und die Auswärtsbeschäftigung. Die Grundsatzregelung lässt die Höhe der Erschwerniszuschläge offen und legt weder Zuschlagskorridore noch Mindestsätze fest. Die Regelung für jedes einzelne Unternehmen bleibt daher individuellen Betriebsvereinbarungen vorbehalten. Auch Regelungen zu Fahrt- und Reisekosten können nur freiwillig über eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden.
Die Entgelte werden insgesamt um 0,9 % erhöht. Die Zusatzstufe entfällt für Neufälle in Zukunft. Für die Monate Januar und Februar dieses Jahres gilt in den alten Bundesländern noch die bisherige Entgelttabelle, die neue Tabelle also rückwirkend ab dem 1. März. In den Neuen Bundesländern und in Berlin greifen die neuen Regelungen seit dem 1. Juli 2005. Dort gilt auch weiterhin der Abschlag von 13,5 % im Vergleich zum Westentgelt.
Der UIS Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.V. hat seine Bundesgeschäftsstelle in Duisburg und vertritt vor allem die Großunternehmen und mittelständischen Betriebe der Branche. Die Arbeitgebervertretung kooperiert unter dem Dach der UVG UnternehmerverbandsGruppe mit fünf weiteren Unternehmerverbänden (www.uvgruppe.de).
Nähere Informationen:
Wolfgang Schmitz, Tel.: 0203 - 99367-124 / E-Mail: schmitz@uvgruppe.de
Peter Baumhaus, Tel.: 0203 - 99367-121 / E-Mail: baumhaus@uvgruppe.de
(Quelle iGZ)