27.01.2006
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird ab 1.2. auch Selbständigen die Möglichkeit gegeben, sich mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu schützen. Der Beitrag beträgt dabei für selbständig Tätige 39,81 Euro (West) bzw. 33,56 Euro (Ost) monatlich. Das im Versicherungsfall ausbezahlte Arbeitslosengeld schwankt je nach Qualifikationsgruppe und Steuerklasse zwischen 546,90 Euro (Gebiet Ost, keine Berufsausbildung, Steuerklasse 1, keine Kinder) und 1364 Euro (Gebiet West, Hochschulabschluss, Steuerklasse 3, Kind(er)).
Weitere Informationen:
Hinweisblatt der Arbeitsagentur
Beitrag der Süddeutschen Zeitung