Maßgebliche Zeitarbeitslöhne steigen zum 1. April deutlich
26.03.2018
In den beiden Zeitarbeitstarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB sind für den 01. April nennenswerte Entgelterhöhungen vorgesehen. Somit kommt die absolute Mehrheit aller Zeitarbeitnehmer ab nächster Woche in den Genuss einer Erhöhung der Entgelte um 4% (Ost) bzw. 2,8% (West) in allen Entgeltstufen. Die niedrigste Entgeltstufe 1 wird dann also mit mindestens 9,27 Euro/Std (Ost) bzw. 9,48 Euro/Std. (West) vergütet. Die Mindest-Stundenlöhne in der Zeitarbeit liegen somit weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro/Std. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Tarife".
Quelle: Redaktion personalorder.de
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