Neues Vergabegesetz in M-V regelt auch Mindestentegelte für Leiharbeiter
04.09.2018
Das Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde geändert. Darin geregelt ist u.a. ein Mindest-Stundenentgelt von 9,54 Euro pro Stunde, welches auch für eingesetzte Leiharbeitnehmer und Werkverträgler gilt, auch wenn es sich um Nachunternehmer handelt. Dieser Stundenlohn liegt leicht über dem Zeitarbeits-Mindestlohn und über dem niedrigsten Zeitarbeits-Tariflohn.
Das Landesgesetz regelt die öffentliche Auftragsvergabe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und tritt in der geänderten Fassung am 1.1.2019 in Kraft.
Quelle: B_I MEDIEN GmbH
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