Neues Berufsbildungsgesetz tritt heute in Kraft
01.04.2005
Heute tritt das am 18. Februar 2005 verabschiedete neue Berufsbildungsgesetz (BBiG)in Kraft. Durch die Reform erfuhr das seit 1969 gültige Berufsbildungsgesetz einige wesentliche Veränderungen. So werden mit dem neuen Berufsbildungsgesetz Ausbildungsabschnitte im Ausland erstmals zu einem gleichwertigen Teil einer anerkannten Berufsausbildung im dualen System. Deutschland beteiligt sich darüber hinaus an den europäischen Aktivitäten zur Verbesserung der wechselseitigen Anrechnung von Qualifikationen in der Europäischen Union. Dazu soll eine Leistungspunktesystem für berufliche Qualifikationen entwickelt werden. Desweiteren kann nun nach § 20 BBiG eine Probezeit von mindestens einem Monat bis maximal vier Monate vereinbart werden.
In der aktuellen Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches Sie hier downloaden können, finden Sie detailierte Erläuterungen zum neuen Berufsbildungsgesetz.
(Quelle: personalorder.de)