Aktuelle Mindestlohn-Diskussion weitgehend außerhalb der Realität
02.05.2005
In der Tradition von "Handwerklichen Fehlern" und mit großer Hektik will die Regierung eine gesetzliche Initiative zum Mindestlohn bzw. zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Weg bringen. Wie bereits bei "PSA" wird das absehbare Ergebnis zwangsläufig ein Desaster, da "zusätzliche Ampeln an einer Kreuzung eben nicht den Flugverkehr beeinflussen können"
1. Gerade der stetige Niedergang der Baubranche, die vielen Insolvenzen und der beständige Abbau von Arbeitsplätzen belegt nachhaltig, dass sich das hier bereits länger geltende Arbeitnehmer-Entsendegesetz wirkungslos bis kontraproduktiv zeigt.
2. Nachdem sich die aktuell bekannt gewordenen Mißstände des so genannten "Lohndumping" fast ausschließlich im Zusammenhang mit "Scheinselbständigkeit" z.B. in den Bereichen Fleischzerleger in Schlachthöfen, Fliesenleger, Gebäudereiniger, etc. finden, würden gesetzliche Lohnverpflichtungen ( Arbeitnehmer-Entsendegesetz, oder Mindestlohn) in`s Leere laufen, da bei Scheinselbständigen als so genannte Unternehmer eben keine Lohnzahlungen sanktioniert werden können.
3. Da die Bundesregierung selbst die Handwerksordnung hinsichtlich des Befähigungsnachweises bei bestimmten Handwerksberufen (z.B. Fliesenleger, Gebäudereiniger) kürzlich änderte, ist gerade bei den vielen ausländischen Anbietern aus Osteuropa die echte Selbständigkeit kaum mehr nachprüfbar. Das bereits jetzt bestehende Preisgefälle zwischen deutschen Lohn-Anbietern und ausländischen Scheinselbständigen würde sich noch gravierend verstärken und zwangsläufig zu einem weiteren drastischen Verlust an deutschen Arbeitsplätzen beitragen.
4. Weil das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder ein Mindestlohngebot durch die Tarifverweisung nicht nur die entsprechenden Löhne, sondern auch weitere Regelungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Betriebliche Altersversorgung, Befristungsverbote, Unkündbarkeit bei bestimmter Betriebszugehörigkeit und womöglich sehr spezifische Vereinbarungen (Urlaubskasse, etc.) zur - vorübergehend - geltenden Rechtsnorm macht, können wechselnde Einsätze in unterschiedlichen Branchen - wie dies für die Zeitarbeit typisch ist - nicht mehr kalkuliert, administriert und rechtssicher abgewickelt werden. Ein Abbau von Arbeitsplätzen wäre auch hier die Folge, da sich die geplante Regelung wie "Equal Pay/ Equal Treatment" auswirkt.
5. Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum so genannten Lohndumping führen somit nicht zu einer Sicherung der betroffenen Arbeitsplätze sondern gefährden in hohem Maß weitere Branchen und Arbeitsplätze. Die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schafft keine Rechtssicherheit und keinen Mehrwert und verbessert auch die Produktivität der betroffenen Arbeitsplätze nicht, sondern erhöht ohne Gegenwert lediglich direkte und indirekte Kosten und den Arbeitsplätze-Export.
(Quelle: Norbert Grünwald für personalorder.de)