Mindestlöhne im Abbruchgewerbe laufen Ende August aus
05.08.2005
Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 24. März 2004 gilt seit dem 01. April 2004 und tritt zum 31. August 2005 außer Kraft.
Die in § 1 der o. g. Verordnung geregelten Mindestlöhne gelten bis zum 31. August 2005 und enden zu diesem Zeitpunkt ohne Nachwirkung.
(Quelle: Unternehmsberatung Schröder)